Stellt die Estrichoberfläche gleichzeitig die fertige Fußbodenoberfläche dar, spricht man von einem Nutzestrich. Hierzu sind grundsätzlich alle Estricharten geeignet. Der Bodenoberfläche können dabei verschiedene Eigenschaften zugewiesen werden, z.B. eine erhöhte Oberflächenhärte durch Hartstoffbeimengung bei zementgebundenem Hartstoffestrich oder farbliche Gestaltungen bei durchgefärbten Sichtestrichen. Nutzestriche sind im Industriebau weit verbreitet, sie eignen sich jedoch auch für öffentliche Gebäude, Verwaltungsbauten oder Wohngebäude. Durch Anschleifen der Estrichoberfläche, ggf. auch mehrfach mit zunehmend feinerem Korn, sind hochwertige Oberflächen zu erzielen.
Das Anschleifen von Estrichen kann auch bei Bestandsgebäuden eine gestalterische Sanierungsoption darstellen, alternativ zu einem neuen Bodenbelag.
Terrazzoböden sind eine besonders hochwertige Form eins geschliffenen Nutzestrichs. Durch direkten Auftrag dekorativer Zuschlagsstoffe, die sich z.B. in ihrer Farbe und/ oder Korngröße unterscheiden, können dekorative Muster in die Estrichfläche aufgenommen werden. Die Fläche ist so weit fein zu schleifen, dass das verwendete Größtkorn sichtbar wird. Regelungen zur Ausführung von Terrazzoböden sind in der DIN 18353 (VOB C) enthalten.
Fließestriche auf Dämmschichten:
Durch die erhöhte Fließfähigkeit ist bei Fließestrichen auf Dämmschichten besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Trennlage zum Untergrund und an allen Aufkantungen so dicht und ohne Unterbrechungen ausgeführt wird, dass die Estrichplatte nicht durch auslaufende Estrichmasse Verbindung zu angrenzenden Gebäudeteilen (z.B. Türzargen, Rohre, Wände, Rohdecke) bekommt. Jeder Kontakt führt zu einer deutlichen Verschlechterung des Trittschalldämmmaßes der Konstruktion.
Verarbeitungsbedingungen:
Bei der Ausführung sind die durch Hersteller und/ oder Regelwerke vorgeschriebenen Verarbeitungsbedingungen zu berücksichtigen. Das Abbinden mineralisch gebundener Estriche (Zement-, Magnesia- und Calciumsulfatestriche) erfolgt durch Feuchtigkeitsabgabe an die Raumluft. Damit diese die hohen Feuchtigkeitsmengen abführen kann, ist auf ausreichendes Lüften zu achten. Wichtig ist jedoch auch, dass richtig gelüftet wird: bei Zementestrich ist in den ersten drei Tagen nach dem Einbringen auf Lüften ganz zu verzichten. Ansonsten ist immer stoßweise zu lüften, nie mit dauerhaft gekippten Fenstern (Zugluft!). Da die Trocknung des Estrichs wesentlich von den Umgebungsbedingungen beeinflusst wird, kann die genaue Trocknungszeit im Vorfeld nie genau prognostiziert werden. Besonders beim Zementestrich ist ein langsames und gleichmäßiges Trocknen wichtig, damit er sich nicht an seinen Rändern aufwölbt („schüsselt“).
Belegreife des Estrichs:
Ein Estrich gilt als belegreif für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten, wenn er so weit durchgetrocknet ist, dass nicht mehr größere Verformungen infolge weiterer Trocknung zu erwarten sind und die Nenn-Biegezugfestigkeit gem. DIN 18560 erreicht ist. Überprüft wird dies bei mineralisch gebundenen Estrichen anhand der vorhandenen Restfeuchte des Estrichs, die über die sogenannte CM-Messung mit einem Calciumcarbid-Messgerät festgestellt wird. Diese Estricharten sind in der Regel frühestens nach 28 Tagen belegreif, in Abhängigkeit verschiedener Randfaktoren teilweise auch erst deutlich später.
Quelle: bauwion