Basiswissen

Kastenfenster

Kastenfenster fanden historisch aufgrund ihrer vergleichsweise guten Wärmedämmeigenschaften Anwendung. Sowohl die isolierende Luftschicht zwischen den Fensterebenen als auch die Breite des Kastens verringern einen Wärmeübergang von innen nach außen.

Kastenfenster bestehen aus zwei Einfachfenstern mit getrennten oder gemeinsamen Blendrahmen, die über ein Futter verbunden sind. Sie haben zudem durch die zwei voreinander liegenden Fensterebenen hervorragende Schallschutzeigenschaften.

Durch schallabsorbierende Einlagen im Zwischenraum, entsprechende Fugendichtung und sich unterscheidende Glasstärken beim inneren und äußeren Fenster kann das Schalldämm- Maß zusätzlich erhöht werden.

Bild: Kastenfenster - zuschnitt 58, proholz Austria, 2015

Das bewertete Bau-Schalldämm-Maß ist eine bauteilbezogene Kenngröße für die Luftschalldämmung und eine kennzeichnende Größe für Anforderungen an den Schallschutz nach der VDI-Richtlinie 2719 oder der Norm DIN 4109.

Die Einteilung findet bei beiden in die Schallschutzklassen I - VI statt.

Je nach anfallender Lärmimmission werden Fenster der jeweiligen Klasse verbaut.

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Verringerung um 10 Dezibel wird vom menschlichen Gehör als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen.
  • Mit Fenstern der Klasse I lässt sich ein Schalldämm-Maß von 25 bis 29 dB erzielen.
  • Fenster der höchsten Klasse VI reduzieren äußere Schallquellen dagegen um mehr als 50 dB.
  • Hoch schalldämmende Systeme wie die der Klasse VI werden in der Regel als Kastenfenster umgesetzt.

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