Bei Estrichen und Heizestrichen auf Dämmschicht kann gem. DIN 18560-2 eine Bewehrung zur Rissminimierung vorgesehen werden. Sie ist jedoch nicht grundsätzlich erforderlich und kann eine Rissentstehung auch nicht ganz verhindern. Sinnvoll ist sie insbesondere bei Stein- oder Keramikbelägen auf Zementestrichen. Es gibt folgende Bewehrungsarten:
Im Bereich von Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu unterbrechen. Der Planer entscheidet über Zweck, Art und Ausführung der Bewehrung, entsprechende Angaben sind in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Quelle: bauwion