Basiswissen

Estrich, Bewehrung

Bei Estrichen und Heizestrichen auf Dämmschicht kann gem. DIN 18560-2 eine Bewehrung zur Rissminimierung vorgesehen werden. Sie ist jedoch nicht grundsätzlich erforderlich und kann eine Rissentstehung auch nicht ganz verhindern. Sinnvoll ist sie insbesondere bei Stein- oder Keramikbelägen auf Zementestrichen. Es gibt folgende Bewehrungsarten:

 

  • Gitterbewehrung aus Betonstahlmatten oder Betonstahlgittern, zur Verringerung der Verbeiterung auftretender Risse und zur Verringerung des Höhenversatzes der Risskanten
  • Faserbewehrung mit Stahl-, Glas oder Kunststoff-Fasern, die der Estrichmasse zugegeben werden, zur Minimierung der Bildung von Schrumpf- bzw. Frührissen

 

Im Bereich von Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu unterbrechen. Der Planer entscheidet über Zweck, Art und Ausführung der Bewehrung, entsprechende Angaben sind in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.

Quelle: bauwion