Ein automatisches Türsystem für Drehflügeltüren, auch Drehtürantrieb oder Drehflügeltürantrieb genannt, übernimmt nicht nur das Schließen, sondern öffnet das Türelement auch motorisch. Dabei beinhaltet es, bei entsprechender Zulassung, die Funktion einer Feststellanlage und ersetzt den an Brandschutztüren (Feuerschutz- bzw. Rauchschutztüren) erforderlichen Türschließer. Der Öffnungsvorgang wird dabei über Handtaster oder Bewegungsmelder ausgelöst, der Schließvorgang erfolgt automatisch (nach einer bestimmten Zeit), durch Handtaster oder rauchmeldergesteuert. Ein automatisches Türsystem ermöglicht so in öffentlichen Gebäuden, z.B. Kliniken, das vollautomatische Öffnen und Schließen von Türen, die ansonsten nutzungs- oder brandschutzbedingt, geschlossen sein müssen. Es benötigt für seinen Betrieb einen elektrischen Anschluss.
Bei der Verwendung von Drehflügelantrieben an zweiflügeligen Türen muss über eine sogenannte Schließfolgeregelung sichergestellt sein, dass sich der Standflügel vor dem Öffnungsflügel schließt, um zu verhindern, dass sich die Türfälze verkanten und so das Türelement nicht vollständig schließt, s. auch Lexikonbeitrag Schließfolgeregelung. Es gibt auch Drehflügelantriebe, die eine Feststellfunktion haben, also die Funktion einer Feststellanlage beinhalten. Automatische Türsysteme erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen, z.B. gegen das Quetschen, Scheren oder Einziehen von Fingern, die vor allem in DIN 18650 Teil 2 geregelt sind. Hierzu erforderliche Schutzeinrichtungen, z.B. in Form von Infrarot-Sensorleisten die den Öffnungsbereich überwachen, werden vom Hersteller als Bestandteil des jeweiligen zugelassenen Systems mit angeboten.
Quelle: bauwion