Gängige Mauerwerksmaße basieren auf dem sogenannten oktametrischen Maßsystem, dessen Grundeinheit (=Baurichtmaß) von 12,5 cm der achte Teil eines Meters ist. Technische Regel hierzu ist die DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau). Durch die Aufteilung des Baurichtmaßes (12,5 cm) auf das Nennmaß der Steinlänge (11,5 cm) und das Fugenmaß (1 cm) ergeben sich in der Addition bei den Rohbauabmessungen von Mauerwerkswänden unterschiedliche Nennmaße für ein
A = Außenmaß = x * 12,5 - 1
Ö = Öffnungsmaß = x * 12,5 + 1
V = Vorsprungsmaß = x * 12,5
Obwohl moderne Mauerwerkssteine, z.B. bei monolithischen Außenwänden, nicht mehr mit 1 cm Fuge vermauert werden, gelten die Mauerwerksmaße nach wie vor. In Ausführungsplänen sollten sie so weit wie möglich berücksichtigt werden, da sie einen besonders schnellen und wirtschaftlichen Baustellenablauf mit einem Minimum an Materialverschnitt ermöglichen. Auch sind die Maßsysteme verschiedener Ausbauprodukte auf die Mauerwerksmaße abgestimmt, z.B. die Standard-Abmessungen von Innentüren. Maßabweichungen der Rohbau-Öffnungsmaße von den Mauerwerksmaßen können daher zu Mehrkosten beim Ausbau durch Elemente mit Sonderabmessungen führen.
Quelle: bauwion