Beim Wärmedämmverbundsystem ist eine Brandbarriere (oder auch: Sturzschutz) ein nichtbrennbares Systembauteil des Herstellers, z.B. aus Mineralwolle, das oberhalb von Fenstern in der Dämmstärke des Wärmedämmverbundsystems eingebaut wird. Brandbarrieren können erforderlich werden, wenn ein Wärmedämmverbundsystem mit normal entflammbaren Dämmstoffen die Eigenschaft "schwer entflammbar" erfüllen muß.
Die erforderliche Höhe und der seitliche Überstand der Brandbarriere sind gem. den Zulassungsbestimmungen des Herstellers vorzusehen. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn der Fensterrahmen (teilweise) in der Dämmebene liegt oder bei Dämmstärken >30 cm, ist die Brandbarriere auch im Bereich der seitlichen Fensterleibungen oder umlaufend auszuführen. Detailausbildungen, z.B. im Bereich von Rolladenkästen, sind rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.
Quelle: bauwion