Als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten kann nur eine Perimeterdämmung verwendet werden, die eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung besitzt. Da eine Gründungsplatte als biegesteife Bodenplatte die Gebäudelast nach unten abträgt, muss auch die unter der Platte liegende Perimeterdämmung ausreichend druckfest sein, um die Belastung an das Erdreich weitergeben zu können. Maßgeblich hierfür ist die maximal zulässige Druckspannung fcd der Dämmung.
Quelle: bauwion