Der Wert des Luftschall-Dämmmaßes (RW,R) gibt den im Labor ermittelten Rechenwert des Bauteils, z.B. der Trennwand oder Schachtwand an, bei Trockenputzen und Vorsatzschalen gilt der Wert in der Regel als Verbesserungswert für eine dahinterliegende Massivwand. Entscheidend für den Schallschutz im eingebauten Zustand ist jedoch der Wert der resultierenden Schalldämmung (R‘W,R), bei dem der Längsschall über die flankierenden (d.h. an den seitlichen, oberen und unteren Rändern der Trennwand anschließenden) Bauteile (R’L,W,R) mitberücksichtigt wird. Bereits ein flankierendes Bauteil mit geringem Schall-Längsdämmmaß (z.B. Holzbalkendecke, Leichtmauerwerk, Fassadenelemente, unter der Trennwand durchlaufender Estrich) kann den Wert der resultierenden Schalldämmung (R‘W,R) weit herabsetzen. Deren ermittelter Wert muss mindestens dem Schallschutzwert (erf.R‘W) entsprechen, der für das jeweilige Bauteil in der konkreten Einbausituation erreicht werden soll/ muss.
Vereinfachend kann ohne Berechnung von einer ausreichenden Schalldämmung ausgegangen werden, wenn der Rechenwert für die Trennwand (RW,R) und die Rechenwerte der bewerteten Schalllängsdämmmaße aller flankierenden Bauteile (RL,w,R) um jeweils mindestens 5 dB über der erforderlichen oder gewünschten Schalldämmung (erf.R‘W) liegen.
Hinweis: Schallschutzwerte (erf.R‘W) als Mindestanforderungen sind in der DIN 4109, Beiblatt 2, und für Wohnungen zusätzlich auch in der VDI 4100 festgelegt. Durch den Bundesgerichtshof wurde jedoch in mehreren Urteilen, zuletzt 2012, entschieden, dass die DIN 4109 keine anerkannte Regel der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen ist, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügt. Planer sind daher dazu angehalten, dem Auftraggeber schalltechnisch bessere Lösungen vorzuschlagen.
Hierzu können die Arbeitshilfen der ►Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) herangezogen werden, die ein Merkblatt herausgegeben hat, das ein mehrstufiges System zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen unabhängig von der Art des Gebäudes behandelt, auf Grundlage dessen eine umfassende und hochwertige Beratung vollzogen werden kann. Aus diesem System lässt sich auch ein Schallschutzausweis ableiten, der auf der Webseite mithilfe eines kostenlosen Excel-Tools erstellt werden kann.
Viele Hersteller bieten auch kostenlose Schallschutzrechner an, für die unkomplizierte Betrachtung einzelner Bauteile, z.B. Trennwände, unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile, z.B. ►Rigips Schallschutzrechner.
Quelle: bauwion