Bei selbsttätig (z.B. durch einen Türschließer, eine Feststellanlage oder einen Türantrieb) schließenden Türen mit zwei Öffnungsflügeln muss sichergestellt sein, dass sich beide Flügel in der richtigen Reihenfolge schließen, d.h. der Gangflügel erst nach dem Standflügel schließt. Andernfalls können sich die Falze beider Türflügel verkanten und das Element unvollständig schließen, bei Brandschutztüren (Feuerschutz - bzw. Rauchschutztüren), aber auch z.B. bei Außentüren, kann dies ein Sicherheitsproblem darstellen.
Das richtige Schließen wird über eine sogenannte Schließfolgeregelegung sichergestellt, die den Gangflügel automatisiert erst dann schließt, wenn der Standflügel der Tür bereits geschlossen ist. Die Schließfolgeregelegung ist dabei ein Bestandteil des Türschließers, der Feststellanlage bzw. des Türantriebes. Systemabhängig gibt es mechanische Schließfolgeregelungen (nach DIN EN 1158) und elektrische Schließfolgeregelungen.
Quelle: bauwion