Der tragende Untergrund muss ausreichend trocken und eben sein (Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18202). Punktförmige Erhebungen, verlegte Rohrleitungen etc. dürfen nicht zu einer Reduzierung der Estrichdicke oder zu Körperschallübertragungen durch Kontakt mit der Estrichscheibe führen. Rohrleitungen müssen am Untergrund fixiert sein und die Schicht muss mit geeignetem Material ausgeglichen werden, z.B. mit druckbelastbaren Dämmstoffen oder mit Schüttungen deren Brauchbarkeit nachgewiesen wurde. Die Höhe dieser Ausgleichsschicht muss auch planerisch vorgesehen sein. Über der Ausgleichsschicht ist eine durchgehende Dämmschicht, mindestens in der Stärke der Trittschalldämmung, anzuordnen. In diese Dämmschicht dürfen Rohrleitungen an keiner Stelle eingreifen.
Abdichtungen nach DIN 18195 müssen vor dem Einbau des schwimmenden Estrichs hergestellt werden. Schwimmende Estriche müssen durchgehend in gleichmäßiger Dicke hergestellt werden, ein in der Estrichoberfläche vorgesehenes Gefälle muss daher bereits im Untergrund vorhanden sein.
Quelle: bauwion