Horizontale Brandsperren verhindern eine vertikale Brandausbreitung über mehrere Geschosse im Hohlraum zwischen der Fassadenbekleidung und der Massivwand.
Nachfolgende (exemplarische!) Regeln sind der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1, Anlage 2.6/11 entnommen. Die im jeweiligen Bundesland konkret geltenden Regeln für Brandsperren sind den jeweils dort eingeführten Technischen Baubestimmungen zu entnehmen und können hiervon abweichen:
Quelle: bauwion