Das Bauteil zwischen dem Abgasstutzen an der Feuerstätte und dem vertikalen Schornstein wird als Verbindungsstück bezeichnet. Dabei werden gem. DIN V 18160-1 Verbindungsstücke für Festbrennstoffe und Verbindungsstücke für gasförmige und flüssige Brennstoffe unterschieden.
Bei der Planung eines Verbindungsstücks ist Folgendes zu beachten:
- Bei niedrigen Abgastemperaturen: Gefälle von mind. 3 %, um Abfluss von Kondensat zu gewährleisten.
- Möglichst kurze Länge, um Wärme- und Druckverluste zu minimieren, eventuell Dämmung vorsehen.
- Mindestabstände zu brennbaren Materialien sind einzuhalten. Ebenso bei Durchführung von Verbindungsstücken durch Bauteile aus brennbaren Materialien sind Sicherheitsabstände oder andere Vorgaben einzuhalten. Siehe hierzu Lexikonbeitrag Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. § 8 MFeuV.
- 45°-Anschluss an den Kamin bei offenen Kaminen und ungünstigen Zugverhältnissen
- Der Querschnitt des Verbindungsstücks sollte nicht wesentlich unter dem des Schornsteinrohres liegen (Gefahr von Überdruck und schlechter Zugwirkung).
- Möglichst gerade Führung, Umlenkung strömungsgünstig im Bogen oder mittels 45°-Winkeln.
- Reinigungsöffnungen vorsehen. Lage und Anzahl mit Schornsteinfeger absprechen.
- Verbindungsstücke dürfen nicht über mehrere Geschosse geführt und innerhalb von unzugänglichen Hohlräumen geführt werden (bei offenen Kaminen und Kachelöfen sind Verkleidungen aus nichtbrennbaren Materialien möglich)
Quelle: bauwion
