Flachdachaufbauten müssen, genau wie Steildachaufbauten, auch gegen das Eindringen von Feuchtigkeit von Innen geschützt werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Diffusionswiderstand in einem Bauteil (z.B. Wand oder Dach) von innen nach außen abnehmen muss, weil im kritischen Betrachtungsfall der außen kalten und trockenen Witterung eine Dampfdiffusion von innen nach außen stattfindet. Da die außenliegenden Flachdachabdichtungen relativ dampfdicht sind, wird innenseitig von der Dämmung eine Dampfbremse bzw. -sperre aufgebracht. Sie ist als Kunststofffolie, Aluminiumverbundfolie oder Bitumenfolie erhältlich.
Bei der Auswahl der Dampfbremse bzw. –sperre sind vor allem die Anforderung an den Sperrwert (=sd-Wert) und die Art der Unterkonstruktion entscheidend. Die Anforderung an den sd-Wert einer systemgerechten Bahn lässt sich mit Hilfe einer Diffusionsberechnung nach DIN 4108, Teil 3, Abschnitt A6 erstellen bzw. überprüfen. Eine derartige Berechnung kann sicherstellen, dass mit den gewählten Materialien die Feuchtebilanz des Dachaufbaus positiv ist. Dies ist der Fall, wenn in den Wintermonaten weniger Tauwasser anfällt, wie in der Sommerperiode ausdiffundieren kann. Die diffusionstechnische Überprüfung des gewählten Aufbaus wird auch im Zuge des Wärmeschutznachweises durch den beauftragten Energieberater durchgeführt. Auch Online-Rechner wie www.u-wert.net können hier weiterhelfen.
Dampfbremse/ -sperre nicht erforderlich: In besonderen Fällen ist die Tragkonstruktion unter der Dämmschicht bereits ausreichend diffusionshemmend, so dass keine Dampfbremse bzw. –sperre eingebaut werden muss. Nach DIN 18195-5 kann in folgenden Fällen diese Schicht auch ohne Nachweis entfallen:
Erläuterung: In der Praxis finden die genannten Ausnahmen eher selten Ihre Anwendung da z. B. Betondächer meist einen sd-Wert von nur ca. 10 bis 30 m aufweisen. Unterkonstruktionen aus Trapezblechen sind zwar grundsätzlich dampfdicht, allerdings kommt es im Bereich der Stöße und Durchdringungen trotzdem zu einer Wasserdampfdiffusion, so dass auch auf Trapezblechen in der Regel Dampfbremsen bzw. -sperren eingesetzt werden. Bei klimatisierten Räumen muss in jedem Fall eine diffusionsdichte Schicht (Dampfsperre) auf Grund der besonderen klimatischen Bedingungen eingebaut werden.
Einfluss der Unterkonstruktion: Die Eignung hängt im Wesentlichen auch von der Art der Unterkonstruktion und der Anschlussbereiche ab. Kaltselbstklebende Bahnen eignen sich besonders dort, wo das Aufschweißen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, weil Schäden an feuergefährdeten Bauteilen entstehen könnten. Hierbei ist sowohl auf die Unterkonstruktion (z. B. Holzunterkonstruktion) als auch auf die Anschlussbereiche (Fensteranschlüsse etc.) zu achten.
Dachsysteme: Die Verträglichkeit und Kompatibilität der verschiedenen Bauteilschichten untereinander ist zu prüfen. Die meisten Hersteller bieten aber auch geprüfte Systeme für ganze Dachaufbauten für die unterschiedlichen Anforderungen an, so dass für deren Planung Sicherheit bei der Schichtkompatibilität besteht.
Trenn- und Ausgleichsschicht: Unter der diffusionshemmenden Schicht muss eine Trenn- und Ausgleichsschicht in Form eines Kunststoffvlieses eingebaut werden. Diese trennt den Dachaufbau vom Untergrund um eine Weiterleitung von Spannungen aus der Tragkonstruktion zu vermeiden und die Dampfsperre vor Rauigkeiten und chemischen Einflüssen zu schützen. Einige Dampfsperrbahnen können je nach Zulassung diese Funktion gleichzeitig übernehmen, so dass keine zusätzliche Trenn- und Ausgleichsschicht nötig ist wenn:
Voraussetzung für beide Annahmen ist ein Untergrund ohne klaffende Risse, Grate und scharfe Kanten.
Anschlüsse: Der Anschlussbereich der Dampfsperre bzw. –bremse muss mindestens bis zur Oberkante der Wärmedämmung hochgeführt werden, an Dachdurchdringungen muss dicht angeschlossen werden, damit kein Wasserdampf in die Wärmedämmebene eindringen kann.
Verlegung: Naht- und Stoßbereich sollen sich 8 -10 cm überdecken. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Nähte und Stöße sind versetzt anzuordnen.
Befestigung: Jedes Dachpaket ist gegen die auftretenden Windsogkräfte zu sichern. Diese Sicherung kann durch mechanische Fixierung (Dübelung) in der Unterkonstruktion erfolgen. Bei solchen Konstruktionen müssen Dampfsperren nicht zwingend mit dem Untergrund verklebt werden, die Lagesicherung erfolgt durch die Verschraubung der Wärmedämmung und Abdichtung. Eine mechanische Befestigung des Dachschichtenaufbaus durch die Dampfsperre hindurch beeinträchtigt deren Wirkungsweise nicht.
Behelfsdeckung (Notabdichtung): Manche aufgebrachten Dampfsperren können übergangsweise als Behelfsdeckung dienen. Allerdings sollte dies nur ein kurzer, zeitlich begrenzter Zeitraum sein, da die Dampfsperren in der Regel nicht für den Einsatz an der freien Witterung ausgelegt sind und auf keinen Fall Risse entstehen dürfen. Angaben über die maximale Dauer der freien Bewitterung sind von den Angaben der Hersteller abhängig.
Windsogsicherung: Bei Ausführung eines Flachdaches mit Auflast und ohne mechanische Fixierung oder Verklebung ist darauf zu achten, dass der Baufortschritt zügig und unter Berücksichtigung der Wetterlage ausgeführt und die Auflast unmittelbar nach Fertigstellung aufgebracht wird. Sicherer ist eine Verklebung oder Fixierung der Platten.
Sorgfalt: Flachdächer werden in der Regel mit minimalem Gefälle (z. B. 2%) ausgebildet, so dass Wasser zu den Abläufen fließen kann. Bei der Verlegung ist sorgfältig darauf zu achten, dass dieses geringe Gefälle auch eingehalten und nicht durch Ungenauigkeiten im Untergrund, Reste oder Verschmutzungen abgemindert wird.
Lagerung: Die Bahnen sind vor UV-Strahlen, Feuchtigkeit und Hitze geschützt zu lagern.
Hinweis: die DIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch die DIN EN ISO 7345
DIN 4108 Beiblatt 2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele
DIN 4108-2, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
DIN 18195, Teile 3, 5, 8-10, Bauwerksabdichtungen
DIN 18234, Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer, Brandbeanspruchung von unten
DIN 18338, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18531, Teil 1-4, Dachabdichtungen
DIN EN 13970/A1, Abdichtungsbahnen - Bitumen-Dampfsperrbahnen - Definitionen und Eigenschaften
DIN EN 13984, Abdichtungsbahnen – Kunststoff- und Elastomer-Dampfsperrbahnen
DIN EN ISO 7345, Wärmeschutz - Physikalische Größen und Definitionen
EnEV Energieeinsparverordnung für Gebäude, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen), Regel für Abdichtungen nicht genutzter Dächer, Regel für Abdichtungen genutzter Dächer und Flächen
Quelle: bauwion