Bild: Symbol Notausgangsverschluss - bauwion
Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 ermöglichen eine Türöffnung mit nur einer einzigen Betätigung in weniger als 1 Sekunde und eignen sich für Türen in Rettungswegen, bei denen Paniksituationen unwahrscheinlich sind. Dies ist der Fall, wenn die benutzenden Personen mit den Besonderheiten der Tür und ihrer Beschläge vertraut sind (z.B. nach innen öffnend) bzw. aufgrund der geringen Zahl der im Gefahrenfall durch die Tür flüchtenden Personen keine Paniksituation zu erwarten ist. Die DIN EN 179 unterscheidet nach dem jeweiligen Bedienelement folgende Typen:
Die Betätigung des Drückers bzw. der Stoßplatte auf der Fluchtseite zieht dabei nicht nur die Schlossfalle zurück, sondern auch den Riegel, sodass auch eine nach außen abgeschlossene Tür jederzeit von innen zu öffnen ist. Zusätzlich werden Notausgangsverschlüsse nach ihrem Anwendungsbereich in vier Klassen unterschieden:
Die einzelnen Komponenten eines Notausgangsverschlusses nach DIN EN 179 (Beschlag, Schloss, Schließblech, Montagezubehör) dürfen nur als gemeinsam geprüfte Einheit verwendet werden, unabhängig davon, ob die einzelnen Komponenten vom gleichen Hersteller oder von mehreren verschiedenen Herstellern stammen. Türen mit Notausgangsverschlüssen nach DIN EN 179 schlagen im Regelfall in Fluchtrichtung (nach außen) auf. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich, ggf. in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde, wenn z.B. ein nach außen öffnender Türflügel in eine öffentliche Verkehrsfläche hinein aufschlagen würde, oder bei Hotelzimmer- oder Klassenraumtüren. Zu den möglichen Ausführungen des Türschlosses bei einem Notausgangsverschluss s. Lexikonbeitrag Einsteckschloss mit Panikfunktion B, C, D, E.
Quelle: bauwion