Die Einteilung erfolgt gemäß dem Merkblatt Nr. 2, Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten, Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen, herausgegeben durch die Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.:
*Der beschriebene Umfang der Verspachtelung bezieht sich auf die obersten Gipsplattenlagen. Bei den unteren Lagen beschränkt sich die Verspachtelung in der Regel auf das Füllen von Stoßfugen.
Quelle: bauwion