Unter Fugenblechen versteht man im Betonbau verwendete Blechstreifen, die zwei durch eine Arbeitsfuge getrennte Bauteile aus WU-Beton wasserdicht miteinander verbinden.
Hierbei ist die Anwendung von Fugenblechen in der WU-Richtlinie des DAfStb geregelt und Abmessungen sind in der Bauregelliste A Teil 1 entsprechend beschrieben. So dürfen gemäß WU-Richtlinie nur Fugenbleche aus fettfreien und unbeschichteten Blechen eingesetzt werden. Für beschichtete Fugenbleche ist immer ein "Verwendbarkeitsnachweis" in Form eines "allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnisses" (abP) erforderlich.
Einbau am Beispiel Bodenplatte: Das Fugenblech wird so auf der Bewehrung der Bodenplatte angebracht, dass ein Teil des Bleches aus der zuvor gegossenen Bodenplatte herausragt und beim späteren Gießen der aufgehenden Wand mit eingegossen wird. Für andere Bauteilverbindungen - zum Beispiel Wand-Wand - haben die Bleche andere an den Verwendungszweck angepasste Formen.
Die Verbindung mit Fugenblechen sind nicht elastisch, man verwendet daher z.B. Dehnfugenbänder. (Elastomer- oder Tricomer- Fugendichtbänder)
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