Basiswissen

Estrich, Randfuge

Bei Estrichen auf Trennlagen gem. DIN 18560-4 und Estrichen/ Heizestrichen auf Dämmschichten gem. DIN 18560-2 sind zu allen aufgehenden Bauteilen (z.B. Wände, Stützen, Installationen, Türzargen) Randfugen herzustellen. Diese müssen alle zu erwartenden Bewegungen der Estrichscheiben zulassen, z.B. durch Austrocknen des Estrichs oder durch thermische Längenänderungen infolge von Sonneneinstrahlung oder Beheizung. Bei Estrichen/ Heizestrichen auf Dämmschichten müssen die Randstreifen zudem eine schalltechnische Entkopplung der Estrichscheibe von allen angrenzenden Bauteilen sicherstellen. Um bei Heizestrichen die gem. DIN 18560-2 geforderte Bewegung von mind. 5 mm zu ermöglichen ist eine Fugenbreite von mindestens 10 mm erforderlich. Diese Breite ist auch erforderlich bei Gussasphaltestrichen, die mit harten Belägen (z.B. Parkett oder Fliesen) belegt werden sollen.

 

Besonders bei größeren Räumen und bei Estrichflächen ohne Bewegungsfugen innerhalb der Estrichfläche ist eine Berechnung der erforderlichen Fugenbreite dringend zu empfehlen, da diese auch deutlich mehr als das Mindestmaß nach DIN betragen kann. Hinweise zur Berechnung der erforderlichen Breite von Randfugen bei schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trennschicht enthält z.B. folgender >Link zum Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF).

Gem. DIN 18560-2 hat das Verputzen von Wänden stets vor dem Verlegen der Dämmschichten für den Estrich zu erfolgen.

 

1 Rohbauwand

2 Wandputz

3 Belag

4 Estrich

5 Dämmschicht

6 tragender Untergrund (Rohdecke)

 

Schematische Darstellung, ohne Anschlussdetails und Trennlagen!

Quelle: bauwion