Die Eintauchtiefe beschreibt den Abstand zwischen der Unterkante des abzudichtenden Bauteils und dem Bemessungswasserstand, also die maximale Tiefe, mit der die Abdichtung im drückenden Wasser stehen darf.
In DIN 18533-1 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze) werden die Wassereinwirkungsklassen gegen drückendes Wasser in Abhängigkeit von der Eintauchtiefe festgelegt: Bis zu einer Eintauchtiefe von 3,0 m gilt die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E, bei einer Eintauchtiefe > 3 m gilt die Wassereinwirkungsklasse W2.2-E.
Quelle: bauwion