Basiswissen

Eintauchtiefe der Abdichtung

Die Eintauchtiefe beschreibt den Abstand zwischen der Unterkante des abzudichtenden Bauteils und dem Bemessungswasserstand, also die maximale Tiefe, mit der die Abdichtung im drückenden Wasser stehen darf.

In DIN 18533-1 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen, Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze) werden die Wassereinwirkungsklassen gegen drückendes Wasser in Abhängigkeit von der Eintauchtiefe festgelegt: Bis zu einer Eintauchtiefe von 3,0 m gilt die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E, bei einer Eintauchtiefe > 3 m gilt die Wassereinwirkungsklasse W2.2-E.

Quelle: bauwion