Unter einer Dampfsperre versteht man eine diffusionsdichte Bauteilschicht, die das Eindringen von Wasserdampf in andere Bauteile verhindert und somit Feuchteschäden verhindert. Die Klassifizierung in die Kategorien Dampfsperre und Dampfbremse wird in der DIN 4108-3 geregelt. Demnach werden Dampfsperren als diffusionsdichte Schichten mit einem sd-Wert (wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke) von mindestens 1500 m definiert. Bei den weniger diffusionsdichten Dampfbremsen (DIN 4108-3: diffusionshemmende Schicht) liegt der sd-Wert zwischen 0,5 bis 1500 m.
Dampfsperren werden in der Regel aus mit Aluminium kaschierten Kunststofffolien, Bitumen-Schweißbahnen, Bitumen-Dachdichtungsbahnen oder Polyethylenfolien hergestellt. Durch Gewebegitter wird die Reißfestigkeit von Dampfsperren deutlich erhöht.
Die Anforderungen an den sd-Wert einer systemgerechten Bahn lassen sich mit Hilfe einer Diffusionsberechnung nach DIN 4108, Teil 3, Abschnitt A6 erstellen bzw. überprüfen.
Dampfsperren müssen immer auf der inneren (warmen) Seite eines Wandaufbaus angebracht werden, um die Durchfeuchtung durch Wasserdampfdiffusion von innen nach außen zu verhindern.
Typische Anwendungsgebiete sind hierbei die Dachdämmung bei nicht hinterlüfteten Flachdächern, die mit dampfdichten Materialien wie Blecheindeckungen, Flachdachfolien und Gründächern gedeckt sind. Bei Steildächern werden Dampfsperren wegen der möglichen Feuchteschäden bei einer Beschädigung dieser Bahnen und der Entwicklung neuer Produkte (z.B. feuchtevariable Dampfbremse) kaum noch verwendet.
Bei der Verarbeitung von Dampfsperren ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Stöße der einzelnen Bahnen vollständig verklebt werden.
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