Basiswissen

Mindest-Nenndicke schwimmender Estrich

Die Werte in der Tabelle auf Seite 400 | Baustellenestriche sind die Mindest-Estrichnenndicken gem. DIN 18560-2 Tabelle 1 für unbeheizte schwimmend verlegte Estriche, bei lotrechten Nutzlasten ≤ 2 kN/m². Die Estrichnenndicke kann dabei, außer bei Gussasphaltestrichen, um 5 mm reduziert werden, wenn die Stärke der Dämmschicht nicht mehr als 40 mm beträgt und eine Mindestdicke von 30 mm eingehalten wird. Die maximale Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht darf 5 mm betragen, bei Gussasphalt 3 mm.

 

Bei höheren Nutzlasten gelten abweichende Nenndicken und Anforderungen nach DIN 18560-2, Tabellen 2-4. Die Mindestnenndicken für Estriche auf Trennlage sind der DIN 18560-4, Tabelle 1 zu entnehmen, für hochbelastbare Estriche (Industriestriche) gelten die Festlegungen gem. DIN 18560-7.

Quelle: bauwion