Balkone und Loggien sollten über einen Ablauf oder eine vorgehängte Entwässerungsrinne entwässert werden.
Balkone und Loggien, mit einer geschlossenen Brüstung müssen zusätzlich zum Ablauf einen Notablauf oder einen Notüberlauf mit der lichten weite von mindestens 40mm durch die Brüstung erhalten. Die lichte Weite von 40mm dient der Vermeidung von Überflutungen bei Regen, auch dann, wenn der Ablauf z.B. durch Laub verstopft ist. Bei nicht überdachten Balkonen mit einer Fläche von mehr als 10m² ist zu überprüfen, ob für den Notablauf/Notüberlauf eine lichte Weite von 40mm ausreichend ist. Die Entwässerung des Gebäudes muss in der Lage sein, das Gebäude bei einem an dem Standort zu erwartendes Jahrhundertregenereignis über 5min entwässern zu können.
Die Entwässerung von Balkonen und Loggien darf nicht an Regenwasserfallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn ein Notab- oder -überlauf vorhanden ist. Gleiches gilt für Terrassenabläufe. Wenn Balkone und Loggien keine geschlossene Brüstung haben, so kann auf getrennte Regenfallleitungen verzichtet werden. Dabei müssen mindestens 50% der Brüstung als freier Ablauf zur Verfügung stehen. So kann das Wasser im Überflutungsfall durch die offene Brüstung abfließen. Als offene Brüstung zählen auch Begrenzungen mit Glasfassaden o.Ä., wenn das Wasser unter ihnen frei abfließen kann.
Die DIN 1986-100 sieht Möglichkeiten vor, Regenwasser der Dach-, Balkon- und Loggien-Entwässerung in Hauptabflussleitungen zu leiten.
Das bis Dezember 2016 geltende generelle Verbot, die Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen der Dachentwässerung anzuschließen wurde aufgehoben. Abläufe von Loggien und Balkonen im Erdgeschoss sollten aus Sicherheitsgründen separat an die Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.
Nicht überdachte Balkone sind wie Dachflächen zu behandeln.
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