Basiswissen

Strahlenschutzanforderungen raumbegrenzender Bauteile

Bautechnische Vorkehrungen zum Strahlenschutz bei handelsüblichen Röntgenanlagen mit einer Nennspannung bis 300 kV sind in der DIN 6812 geregelt. Grundlage für die Planung von baulichen Schutzvorkehrungen ist der Strahlenschutzplan, der vom Hersteller der Röntgeneinrichtung für jede Einbausituation individuell erstellt wird. In diesem werden für alle schutzrelevanten (raumbegrenzenden) Bauteile um die Röntgeneinrichtung (z.B. Wände, Boden, Decke/ Dach, Türen, Fenster) Bleischichtdicken angegeben, unter Berücksichtigung der genauen Raumgeometrie und der Strahlenemission des Gerätes im Betrieb. Diesen Bleischichtdicken werden in Tabelle 19 der DIN 6812 die äquivalenten Schichtdicken anderer Materialien (z.B. Beton, Vollziegel, Glas, Gipsplatten) zugeordnet, mit denen ein gleichwertiger Strahlenschutz erreicht wird (Bleichgleichwert).

Um mit Trockenbauwänden oder -unterdecken einen ausreichenden Strahlenschutz zu erreichen, werden in der Regel bleiblechkaschierte Gips- oder Gipsfaserplatten mit einer Bleieinlage zwischen 0,5 - 3 mm verwendet.

Seit relativ kurzer Zeit bietet die Firma Knauf Gips KG für Trockenbauwände alternativ auch ein System an, dass dank einer speziell entwickelten barythaltigen Strahlenschutzplatte (Knauf Safeboard) und in Verbindung mit dem systemgebundenen Spachtel auch ohne Bleieinlage mit Trockenbauwänden Bleichgleichwerte von 2,0 bis 3,0 mm erreicht. Hierdurch kann der (zeitaufwändige und aufgrund des hohen Gewichts beschwerliche) Einbau von bleikaschierten Platten in vielen Fällen entfallen.

Quelle: bauwion