Basiswissen

Qualitätsstufen von Innenputzoberflächen

In der DIN V 18550 sind in Anhang B für Innenputzoberflächen die vier Qualitätsstufen Q1 – Q4 festgelegt, die zusätzlich nach den verschiedenen Ausführungsarten (abgezogen, geglättet, gefilzt, abgerieben) differenziert werden:

 

Q1: geschlossene Putzfläche, nur bei abgezogener Ausführung.

 

Q2 (Standardoberfläche): hinsichtlich der zulässigen Maßtoleranzen bei Ebenheitsabweichungen gem. DIN 18202 gelten die Standardanforderungen für alle Ausführungsarten.

 

Q3: hinsichtlich der zulässigen Maßtoleranzen bei Ebenheitsabweichungen gem. DIN 18202 gelten die Standardanforderungen für eine geglättete, gefilzte oder abgeriebene Ausführung und die erhöhten Anforderungen für eine abgezogene Ausführung.

 

Q4: nur bei geglätteter, gefilzter oder abgeriebener Ausführung. Hinsichtlich der zulässigen Maßtoleranzen bei Ebenheitsabweichungen gem. DIN 18202 gelten die erhöhten Anforderungen.

 

Erhöhte Anforderungen können sich z.B. aus dem grundsätzlichen Anspruch einer erhöhten Oberflächenqualität im Sinne einer besonders hochwertigen Ausführung ergeben, oder aus den Anforderungen nachfolgend aufzubringender Anstriche bzw. Beschichtungen. Die höchsten Anforderungen haben hierbei glänzende Anstriche/ Beschichtungen und Spachtel-/ Glättetechniken. Einzelheiten hierzu können dem Anhang B der DIN V 18550 entnommen werden.

Bezüglich der Anforderungen von Unterputzen unter Fliesen- und Plattenbelägen wird im „Merkblatt Untergründe in Feuchträumen“ unter anderem eine raue - nicht gefilzte oder geglättete - Oberfläche gefordert.

 

Quelle: bauwion