Basiswissen

Abgasanlage, Produktbezeichnung nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)

Die Produkteigenschaften einer Abgasanlage aus Metall werden vom Hersteller in der Leistungserklärung und auf dem Produkt nach folgendem Muster und in dieser Reihenfolge gekennzeichnet:

 

  • Beschreibung des Produkts (z.B. Systemabgasanlage)
  • Nummer der Norm auf die sich die Kennzeichnung bezieht (z.B. DIN EN 1856-1)
  • Temperaturklasse (z.B. T400)
  • Druckklasse (z.B. P1)
  • Kondensatbeständigkeitsklasse (z.B. W)
  • Verifikationsklasse, Korrosionsbeständigkeit (z.B. V1)
  • Werkstoffspezifikation des Innenrohrs (z.B. L40045)
  • Rußbrandbeständigkeitsklasse + Abstand zu brennbaren Teilen in mm (z. B. G50)

 

Beispiel: Systemabgasanlage  DIN EN 1856-1  T400  P1  W  V1 – L40045  G50

 

Die Produktbezeichnung einer Abgasanlage nach DIN EN 1856 (für Metallabgasanlagen) ist in weiten Teilen identisch mit der verpflichtenden Anlagenkennzeichnung für errichtete Anlagen nach der nationalen Ausführungsnorm DIN V 18160-1 (Abgasanlagen allgemein). Die Produktbeschreibung weicht dabei insbesondere im Bereich der Korrosionsbeständigkeit ab. Zusätzliche Angaben sind die Produktbeschreibung und Werkstoffspezifikation des Innenrohrs. Die Angabe der Feuerwiderstandsklasse ist nicht vorgesehen.

 

Weitere Informationen sind in den verschiedenen Lexikonbeiträgen zu den einzelnen Kenngrößen unter dem Schlagwort „Abgasanlage“ enthalten.

Quelle: bauwion