Bild: Mehrschichtparkett - bauwion
Mehrschichtparkett, früher auch „Fertigparkett“ genannt, besteht aus einer mindestens 2,5 mm starken Nutzschicht aus Massivholz, die mit mindestens einer weiteren Schicht verleimt ist, die aus Holz oder Holzwerkstoffen (z.B. HDF oder MDF) besteht. Das Verlegemuster beschreibt hierbei in der Regel lediglich die dekorative Anordnung der einzelnen verleimten Hölzer der Nutzschicht, da Mehrschichtparkett meistens aus dielenartigen breiten Bahnen besteht, die über Nut und Feder zusammengesetzt werden. Üblicherweise wird Mehrschichtparkett mit gebrauchsfertiger Oberfläche verlegt. Mit Ausnahme der Nutzschichtdicke sind die weiteren Elementabmessungen nicht genormt.
Das Holz für die Nutzschicht muss frisch und gesund sein und darf keine Anzeichen von Holzfäule, Insektenfraß, Pilzbefall oder Schimmel aufweisen. Der Gesamteindruck eines verlegten Fußbodens muss ein homogenes Bild ergeben. Weitere Festlegungen hinsichtlich der Zulässigkeit z.B. von gesundem Splint, Ästen, seichten Rissen, Rindeneinwuchs, Blitzrissen, Faserneigungen, Harzgallen, Farbunterschieden und Kernholz in Abhängigkeit von der Holzart und der jeweiligen Erscheinungsklasse enthalten die Tabellen 1 bis 4 der DIN EN 13489. Bei schwimmender Verlegung (nicht bei jedem Produkt möglich) lässt sich Mehrschichtparkett rückstandsfrei wieder entfernen und mitnehmen, z.B. bei angemieteten Räumen.
Quelle: bauwion