Basiswissen

Lebende Einfriedung

Lebende Einfriedungen sind alle Einfriedungsanlagen aus Pflanzen wie Hecken, Sträucher oder Bäume. Die Bezeichnung steht im Gegensatz zu toten Einfriedungen, zu denen alle baulichen Anlagen zur Grundstückseingrenzung zählen, wie Zäune, Mauern und Wände.

Hecken, Busch- und Baumreihen bilden zwar nicht immer eine dichte und geschlossene Grenze, können aber dennoch die räumliche Abgrenzung des privaten Eigentums signalisieren.

Wird eine lebende Einfriedung auf der Grundstücksgrenze errichtet, so wird sie zur Grenzeinrichtung i.S. der §§ 921, 922 BGB. Andernfalls sind für Bepflanzungen bestimmte Grenzabstände einzuhalten, die in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgelegt sind.

Quelle: bauwion