Der zuletzt öffnende Flügel einer zweiflügeligen Tür, der auch im Normalbetrieb geschlossen bleiben kann, wenn seine Öffnung nur in besonderen Situationen erforderlich ist, z.B. für den Transport größerer Gegenstände.
Wenn beide Flügel einer zweiflügeligen Tür mit überfälzten Türrahmen/ -blättern mit einem Türschließer ausgestattet werden, z.B. aus Brandschutzgründen, muss dieser über eine sogenannte Schließfolgeregelung steuern, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt, um ein Verkeilen beider Türblätter zu verhindern.
Quelle: bauwion