Basiswissen

Bodenbeläge auf Fertigteilestrichen

Der zur Ausführung kommende Belag, z.B. PVC, Linoleum, Teppich, Parkett, keramische Beläge oder Naturstein, muss vom Hersteller des Fertigteilestrichs für die Verwendung auf dem jeweiligen Fertigteilestrich zugelassen sein. Es kann auch weitere Vorgaben des Herstellers geben, z.B. zu

 

  • einer vollflächigen Spachtelung, z.B. in Zusammenhang mit erhöhten Punktlasten durch Stuhlrollen,
  • einer Verwendung bestimmter Materialien für die Trittschalldämmung,
  • einer maximalen Kantenlänge von Fliesen. Diese kann abhängig sein von der Estrichstärke, d.h. größere Fliesenformate können auch eine größere Stärke des Fertigteilestrichs bedingen und damit mehr Platzbedarf für den Bodenaufbau oder
  • der Verwendung einer gebundenen Schüttung als Untergrundausgleich.

Quelle: bauwion