Eine Feuerstätte bezieht die für die Verbrennung notwendige Zuluft entweder unmittelbar aus dem Aufstellraum der Feuerstätte (=raumluftabhängig) oder über eine separate Zuleitung direkt aus dem Freien (=raumluftunabhängig). Da moderne Gebäudehüllen im Zuge der EnEV zunehmend dicht ausgeführt werden, ist die Luftnachströmung bei raumluftabhängiger Betriebsweise einer Feuerstelle erschwert. Zudem muss ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und einer elektrischen Entlüftung im Haus durch Sicherheitsmaßnahmen ausgeschlossen sein. Bei schlecht ziehendem Schornstein oder bei gleichzeitigem Betrieb der elektrischen Entlüftung im Haus würde ansonsten die Gefahr bestehen, dass lebensgefährliche kohlenmonoxidhaltige Abgase über die Feuerstelle in die Wohnräume gelangen. Siehe hierzu Lexikonbeitrag Feuerstätte, raumluftabhängige.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise der Heizanlage wird die Frischluft entweder durch eine Zuleitung über die Außenwand des Gebäudes oder über den Schornstein zugeführt. Siehe hierzu Lexikonbeitrag Feuerstätte, raumluftunabhängige.
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Bei einem raumluftunabhängigen Schornstein ist die Zuluftführung zur Feuerstätte bereits integriert. Die Luft kann innerhalb der Außenschale des Schornsteins über einen separaten Zuluftkanal nach unten, oder über einen Luftraum bzw. ein doppelwandiges Rohr um das Abgasrohr herum (Luft-Abgas-System) geführt werden.
Quelle: bauwion