Basiswissen

Geschlossene Einfriedung

Einfriedungen sind Anlagen auf oder entlang der Grundstücksgrenze, die ein Grundstück ganz oder teilweise räumlich abgrenzen. Eine geschlossene Einfriedung erlaubt überwiegend keine Durchsicht, wie z.B. Mauern, Holz- oder Kunststoffwände. Außer Betracht bleiben hierbei kleinere Sichtbereiche, wie Fenster oder Gitter, in überwiegend geschlossenen Wänden.

Ab einer Höhe von ca. 1,70 m spricht man bei geschlossenen Einfriedungen auch von Sichtschutzwänden oder -zäunen. Bei entsprechendem Aufbau und Material können geschlossene Einfriedungen auch als Lärmschutzwände fungieren.

Quelle: bauwion