Sofern Fluchttürverschlüsse nach DIN EN 179 und nach DIN EN 1125 in Verbindung mit einem Einsteckschloss verwendet werden sollen, muss dieses für die jeweilige Anwendungsnorm zugelassen sein. Bei Einsteckschlössern werden dabei folgende sogenannte Panikfunktionen unterschieden:
*Schlüssel kann erst nach Wiederverriegelung der Tür abgezogen werden (Schließzwang)
Neben dieser grundlegenden Ausführung von für DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 zugelassenen Antipanikschlössern gibt es viele weitere Ausstattungsmöglichkeiten, z.B.:
Quelle: bauwion