Bei der Herstellung nicht tragender Mauerwerkstrennwände mit Brandschutzanforderungen ist besonders auf eine richtige Ausführung der Anschlüsse zu achten, da diese in der Regel die größte Schwachstelle bilden.
Dämmschichten im Bereich gleitender Deckenanschlüsse, die z.B. aus Gründen der Statik oder des Schallschutzes erforderlich sind, sind dabei nach DIN 4102-4 mit mineralischen Fasern der Baustoffklasse A mit einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C und mit einer Rohdichte ≥ 30 kg/m³ auszuführen, Hohlräume sind dicht auszustopfen. Der gleitende Deckenanschluss nichttragender Mauerwerktrennwände ist mit Stahlwinkeln oder –profilen herzustellen. Der Wandanschluss nicht im Verband anschließender tragender Trennwände erfolgt bei einer Ausführung nach DIN 4102-4
Besonders hohe Anforderungen gelten für Trennwände, die eine innere Brandwand darstellen, bzw. eine Wand die anstelle von Brandwänden zulässig ist. Es dürfen keine brennbaren Baumaterialien über diese Wände hinweg geführt werden und sie sind hohlraumfrei mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen, z.B. bis unter die Dachziegel. In vielen Fällen wird eine Führung der Wand bis 30 cm über die Dachhaut erforderlich. Die genauen Brandschutzanforderungen ergeben sich dabei aus der jeweiligen Landesbauordnung und ggf. ergänzenden Sonderbauvorschriften, s. auch Lexikonbeitrag ►Innere Brandwand, Anforderungen.
Quelle: bauwion