Der zuerst öffnende Flügel einer zweiflügeligen Tür, der auch als alleiniger Türflügel genutzt werden kann, wenn die Öffnung des zweiten Türflügels (des Standflügels) nur in besonderen Situationen erforderlich ist, z.B. für den Transport größerer Gegenstände.
Wenn beide Flügel einer zweiflügeligen Tür mit überfälzten Türrahmen/ -blättern mit einem Türschließer ausgestattet werden, z.B. aus Brandschutzgründen, muss dieser über eine sogenannte Schließfolgeregelung steuern, dass der Gangflügel erst nach dem Standflügel schließt, um ein Verkeilen beider Türblätter zu verhindern.
Quelle: bauwion