In DIN EN 1307 Anhang B werden bei textilen Bodenbelägen folgende Rückenarten unterschieden, wobei auch Kombinationen möglich sind:
- Appretur, insbesondere bei gewebten Teppichen als Gewebeverfestigung
- Schaumrücken aus Syntheselatex oder Polyurethanschaum
- Schwerbeschichtung, insbesondere bei Teppichfliesen, aus Polyurethan, amorphen Poly-alpha-Olefinen, Ethylenvinylacetat, auf Basis von Polyolefinen oder aus Polyvinylbutyral
- Noppenrücken aus Polyurethan oder Syntheselatex
- Textilrücken, z.B. aus Jutegewebe
- Glas-Verstärkung aus Glasfaservlies oder –gewebe
Die Ausrüstung eines textilen Bodenbelages mit einem Rücken kann verschiedene Gründe haben, z.B. eine Gewebeverfestigung, eine verbesserte Schnittkantenfestigkeit oder eine Verbesserung der Trittschallminderung.
Quelle: bauwion
