Basiswissen

Fugenausbildung bei Fertigteilestrichen

Neben den Vorgaben der einzelnen Hersteller enthält auch VOB C DIN 18340 Angaben zur Fugenausbildung bei Fertigteilestrichen: demnach müssen mehrlagige Fertigteilestriche aus Gips- oder Gipsfaserplatten, Verbundelementen oder Spanplatten mit versetzten Fugen und verklebten Stößen verlegt werden. An Wandanschlüssen sind überstehende Federn ggf. abzuschneiden und mindestens 10 mm starke Randdämmstreifen vorzusehen.

 

Bewegungsfugen, auch in Türdurchgängen, müssen mit Vollholz- oder Holzwerkstoffplatten unterfüttert und mit steifen Dämmstreifen unterlegt werden. Bauwerksfugen sind grundsätzlich in den gesamten Bodenaufbau zu übernehmen. Ansonsten werden bei vielen unbeheizten Fertigteilestrichen keine zusätzlichen Bewegungsfugen erforderlich, bei beheizten Fertigteilestrichen erst ab einer Kantenlänge von ca. 20 m und in Türdurchgängen. Maßgeblich hierfür sind die Festlegungen des Herstellers.

Quelle: bauwion