Gem. DIN 18550 dürfen Innenputze mit gipshaltigem Mörtel nicht für Feuchträume verwendet werden, mit Ausnahme häuslicher Küchen und Bäder.Zusätzlich gibt es auch durch die Hersteller weitere Einschränkungen für die Verwendung ihrer Produkte in feuchtebelasteten Räumen. Es lassen sich daher drei Anwendungsbereiche unterscheiden:
- Innenräume mit weitgehend konstanter Raumtemperatur (ca. 20° C), ohne kurzzeitig oder dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit, z.B. Wohnräume, Büroräume, Klassenzimmer.
- Innenräume mit vorübergehend erhöhter Luftfeuchtigkeit, z.B. häusliche Küchen und Bäder, Hauswirtschaftsräume, Hobbykeller. In direkt spritzwasserbelasteten Bereichen (z.B. in Duschen oder oberhalb von Badewannen/ Waschbecken) können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden (z.B. eine Abdichtung bei gipshaltigen Putzen) oder die Eignung grundsätzlich ausgeschlossen sein (z.B. bei Lehmputz).
- Innenräume mit einer Raumtemperatur deutlich unter 20° C und/ oder dauerhaft erhöhter Luftfeuchtigkeit, z.B. Großküchen, Gemeinschaftsduschen, Schwimmbäder, unbeheizte Lagerhallen.
Quelle: bauwion
