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Einsatzgebiet
Die SOPRAVAP EVA 35 wird als Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn nach den Technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (abc der Bitumenbahnen vdd e.V.), Flachdachrichtlinien (ZvdH e.V.) und DIN 18531 ff. vorwiegend auf Beton verlegt. Soll die Dampfsperrbahn gleichzeitig als“ Temporäre Behelfsabdichtung“ genutzt werden, sind die homogen geschweißten Nahtausbildungen besonders sorgfältig herzustellen und zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass eine temporäre Behelfsabdichtung geringere Leistungseigenschaften aufweist, als eine entsprechend bemessene Abdichtung. Die Verlegung erfolgt im Schweißverfahren.
Verarbeitung
Die Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn, SOPRAVAP EVA 35, wird mit einem geeigneten Brenner parallel zueinander und mit Quernahtversatz, teil- oder vollflächig auf die Unterlage aufgeschweißt. Die Bahn kann bei Bedarf ebenfalls lose verlegt werden; hierbei sind nur die Längs- und Quernahtüberdeckungen vollflächig zu verschweißen. Die Längsnahtüberdeckung beträgt mind. 0,08 m, die Quernahtüberdeckung mind.0,10 m.
Beim Umgang mit der offenen Flamme sind die Vorschriften der Bau- Berufsgenossenschaft bei der Verarbeitung zu beachten.
Verarbeitungsempfehlungen:
Lagerung, Transport & Haltbarkeit
Die Lagerung der Rollen muss stehend auf einem ebenen Untergrund erfolgen. Die Paletten dürfen nicht übereinander gelagert werden! Für die Dauer der Lagerung vor Sonneneinstrahlung, Hitze und Feuchtigkeit (Regen, Schnee, usw.) schützen. Während der kalten Jahreszeit ist das Material vor der Verarbeitung mind. 12 Stunden bei >+5°C zu lagern.
Entsorgung
Abfälle aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (Europäischer Abfallkatalog – EWC-Nummer 17 03 02 „Bitumengemische“) werden nach der gültigen Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einer Entsorgung zugeführt.
Technische Informationen
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