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Insbesondere durch die anstehende Umsetzung der „EU-Gebäuderichtlinie“ 2010/31/EU bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den EU-Mitgliedstaaten bis 2020 ist die Verwendung von BIPV zur Erzeugung von erneuerbarer Energie am Gebäude zukunftsweisend. Im Rahmen der deutschen Energieeinsparverordnung darf der in den Modulen erzeugte Strom vom errechneten Strombedarf abgezogen werden - auf diese Weise wird ein möglichst geringer Primärenergiebedarf realisiert. Die die Verwendung von BIPV-Modulen in der Fassade stellt somit nicht nur ein nach außen hin sichtbares Zeichen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit dar, sondern auch einen wichtigen, sondern auch ein wichtiger Baustein für Niedrigst-, Null- bzw. Plus-Energiegebäude.
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